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Ratgeber

E-Rechnungspflicht für Kleinbetriebe

„E-Rechnung“ ist kein einzelnes Gesetz, sondern eine Reihe von Regeln, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen: für Rechnungen an Behörden, für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland und demnächst EU-weit. Hier steht, was davon Sie heute betrifft.

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Österreich: Rechnungen an den Bund

Wer an eine Bundesdienststelle liefert, muss die Rechnung strukturiert übermitteln, meist im Format ebInterface; eine PDF genügt dort nicht. Diese Pflicht besteht seit Jahren, gilt aber nur für Rechnungen an den Bund, nicht für Rechnungen an andere Unternehmen.

Deutschland: Empfangspflicht seit 1. Jänner 2025

Seit 1. Jänner 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Das betrifft auch Sie, wenn Sie an ein deutsches Unternehmen liefern: Ihr Partner darf Ihnen eine E-Rechnung schicken, und Sie müssen sie verarbeiten können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen zu stellen, folgt später und hängt von der Unternehmensgröße ab. Da sich die Fristen noch ändern können, fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

EU-weit: ViDA ab Juli 2030

Mit dem Vorhaben ViDA plant die EU ab Juli 2030 eine Pflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten. Haben Sie ausschließlich Kunden in Österreich, ändert sich für Sie zunächst nichts. Arbeiten Sie mit Kunden oder Lieferanten im EU-Ausland, sollten Sie diesen Termin im Blick behalten.

Was das für Ihre Ablage bedeutet

Eine eingehende E-Rechnung sollte nicht nur abgelegt, sondern auch gelesen werden. PLD Pro wertet sie beim Hochladen aus: erkannt werden der österreichische Standard ebInterface sowie ZUGFeRD, XRechnung und UBL. Datum, Belegnummer, Betrag und Rechnungssteller stammen dann exakt aus der Rechnung und müssen nicht aus dem Text erschlossen werden. Mehr unter Funktionen

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